Um ihre Forderungen gegen den Apples iTunes Store besser durchsetzen zu können, haben sich die Verbraucherverbände Deutschlands, Finnlands, Frankreichs und Norwegens jetzt auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt. Keine technischen Einschränkungen durch DRM bei legal erworbenen Musikdownloads – das ist die Hauptforderung der europäischen Verbraucherschützer. „Verbraucher haben ein Recht, online gekaufte Musik auf Abspielgeräten ihrer Wahl spielen zu können,“ heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Verbraucherverbände. Durch die aktuellen DRM-Systeme (Digital Rights Managment-Systeme) ist dies zurzeit nicht gegeben. Nun sei es an Apple, mit der Musikindustrie Verträge auszuhandeln, so dass Songs auch ohne einschränkende Kopierschutzsysteme herunter geladen und verwendet werden können.
Der Streit um die Rechte der Verbraucher existiert bereits seit 2006 – allerdings kochte bisher jedes Land sein eigenes Süppchen. Laut dem deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Apple eine Bündelung der Verhandlungen begrüßt, da so bessere Konditionen mit den Musiklabels ausgehandelt werden könnten. Zu den Forderungen des neuen Zusammenschlusses zählen auch bessere Vertragsbedingungen sowie verbraucherfreundliche Haftungsregeln.
Musik auch für Außenrum
Stylisher iPad Sound Table Stand für 39 Euro
Trackpad statt Mausklick bei PowerBook und iBook
Stylisher iPad Sound Table Stand für 39 Euro
Wenn Sie noch keinen Benutzernamen und Passwort haben, müssen Sie sich vorher registrieren.
Passwort vergessen?
Registrieren
Eventübersicht
Nachrichtenarchiv
Lexikon
Kontakt
Mediadaten
Impressum